Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15 entschieden, dass der Ausfall einer privaten Forderung zu negativen Einkünften aus § 20 EStG führt.
Hierüber haben wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell berichtet. Allerdings ist zu beachten, dass die Finanzbehörden sich bei der Anwendung dieser Entscheidung aktuell noch schwer tun.
In konsequenter Anwendung der Grundsätze dieses Urteils hat das FG Münster nun in seiner Entscheidung vom 12.3.2018 - 2 K 312/15 auch den Forderungsverzicht als Verlust aus Kapitalvermögen berücksichtigt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 werden wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.