Das FG Saarland hat sich in seinem Urteil vom 16.11.2017 – 1 K 1441/15 mit der Frage befasst, ob die Gewerbesteuer, die durch die Veräußerung eines Personengesellschaftsanteils anfällt, weil die Personengesellschaft aus der Umwandlung aus einer Kapitalgesellschaft entstanden ist, als Veräußerungskosten abzugsfähig ist.
Das FG Saarland hat diese Frage positiv beantwortet und eine Anwendung des Abzugsverbots des § 4 (5b) EStG für diesen Sachverhalt ausgeschlossen.
Die Finanzbehörden sind von dieser Entscheidung wenig begeistert und haben gegen Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH IV R 18/17 beim BFH anhängig ist.