Streitig ist in dem Revisionsverfahren beim BFH (IX R 22/19) die Frage, ob die Schenkung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden PersGes zu einem Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG führen kann, wenn die vermögensverwaltende PersGes auch über Verbindlichkeiten verfügt.
Das FG Köln ist in seinem Urteil vom 10.10.2018 zu dem Ergebnis gelangt, dass die „Schuldübernahme“ des Beschenkten nicht zu einem privaten Veräußerungsgeschäft des „Schenkers“ führt.
Der Verfasser des Newsletters hat gegen diese Rechtsauffassung Bedenken und rät daher im Rahmen der Gestaltung derartiger Sachverhalte zur Vorsicht.