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Kassenführung ab dem 01.04.2021: Setzen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten die TSE-Pflicht richtig um!

Nahezu alle Bundesländer hat die Frist zur Aufrüstung der Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgrund der durch die Coronapandemie verursachten Einschränkungen bis zum 31.03.2021 verlängert.

Eine weitere Fristverlängerung wird es jedoch nicht mehr geben. Es wird somit jetzt ernst.

Es ist daher damit zu rechnen, dass die Prüfer – sobald es die Inzidenzwerte zulassen – vermehrt Kassen-Nachschauen durchführen werden.

Aus diesem Grunde möchten wir Sie auf eine Sonderausausgabe „Kassenführung ab 01.04.2021: So setzen Sie die TSE-Pflicht richtig um“ zu Heft 03-2021 der Zeitschrift BBP aufmerksam machen.

Dieser Sonderausgabe können Sie und Ihre Mandanten die Einzelheiten zur aktuellen Rechtslage entnehmen.


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