Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 30.12.2008 – IV C 5 – S 2351/08/10005 erneut zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen, die sich aus dem BVerfG-Urteil vom 9.12.2008 ergeben, Stellung genommen.
Durch das erneute BMF-Schreiben werden Regelungen zur Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen und geldwerten Vorteilen aus Sachleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Durchführung der ...
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