Der BFH hat mit Urteil vom 21.4.2009 - VIII R 65/06 entschieden, dass Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die in drei oder mehr VZ ausgezahlt werden, weder grundsätzlich noch ausnahmsweise als außerordentlichen Einkünfte i.S.d. § 34 (2) Nr. 4 EStG anerkannt werden können.
Das FG Köln hatte sich mit der Frage zu befassen, ob dies auch dann gilt, wenn die Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung in lediglich zwei VZ erfolgt ...
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