Generell wird an eine Buchführung die Anforderung gestellt, dass die Geschäftsvorfälle prüfbar sein müssen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist es nach den GoBS 1995 erforderlich, dass eine Kontierung auf dem jeweiligen Beleg erfolgt.
Nunmehr hat sich erstmals ein Gericht mit der Frage befasst und entschieden, dass die Kontierung kein essentieller Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung ist, LG Münster vom 24.9.2010, AZ 12 ...
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