Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 7.1.2009 - unter Hinweis auf § 203 Abs. 2 BewG den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2009 anhand von Zinsstrukturdaten einen Wert von 3.61 v.H. errechnet.
Zusammen mit dem gesetzlich normierten Risikozuschlag ergibt sich ...
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