Die Generalanwältin beim EuGH hat am 13.1.2011 in der Rechtssache Meilicke und andere C-262/09 ihr Votum zum zweiten Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln vom 14.5.2009 abgegeben.
Hintergrund ist, dass der EuGH mit Urteil vom 6.3.2007 Rs. C-292/04, Meilicke das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt hat. Offen war jedoch, welchen formellen ...
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