Das Ergebnis des BFH
Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen Erfolg.
Aus ihrem Vorbringen zu der Behauptung, ein ehrenamtlicher Richter habe geschlafen, ergeben sich keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte für einen Verfahrensfehler.
Ständige Rechtsprechung des BFH zum „schlafenden Richter“
Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt - mit der Folge eines Verfahrensfehlers i.S. des § 119 Abs. 1 ...
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