Das FG Münster hat sich in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 26.11.2021 1 K 1193/18 G, F mit einer Fallgestaltung auseinandergesetzt, die in der Praxis häufig anzutreffen ist.
Die Gefahr lauert, wenn bei überörtlichen ärztlichen Gemeinschaftspraxen Ärzte in den einzelnen Standorten eingesetzt werden, die zwar Gesellschafter der ärztlichen GbR, nicht jedoch Mitunternehmer sind.
Die bestehende Gefahr un ...
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