Wohnungseigentümer regeln ihre laufenden Angelegenheiten durch Beschlüsse, die sie in den mindestens einmal im Jahr stattfindenden Eigentümerversammlungen fassen.
Dabei kann vieles – wie Hofele, NWB 2019, 2866 – schief gehen.
Insbesondere bei WEG mit streitigen Beteiligten ist hier erhebliche Sorgfalt erforderlich.
Der Merkspruch von Hofele bringt die gesamte Problematik zum Ausdruck „Was zu vereinbaren ist, kann ...
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