Nach der Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 „kann eine Verbindlichkeit, die mit einem Rangrücktritt belegt ist und „nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht“, mangels gegenseitiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden“.
Die Entscheidung des BFH lenkt die Aufmerksamkeit auf die sorgfältige Gestaltung der Formulierung des Rangrücktritts und der damit einhergehend ...
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