Nicht nur die Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft begründen Insolvenzantragspflichten, bei deren Verletzung sich sowohl die Geschäftsführer, als auch die Berater der Gesellschaft strafbar machen können.
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage wird die Überschuldung bestimmt, indem das Vermögen der Gesellschaft nach Liquidationswerten und unter Berücksichtigung der stillen Reserven den Verbindlichke ...
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