Wir haben Sie kürzlich über die geplanten Gesetzesänderungen in § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG informierte, die im Ergebnis zur einem Nichtanwendungsgesetz zur Rechtsprechung des BFH geführt hätten.
Hierzu hat es in der Literatur deutliche Hinweise auf den Wertungswiderspruch gegeben, der kaum einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten hätte.
Jetzt hat das BMF unter dem Datum vom 31.7.2019 eine ak ...
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