Mit Urteilen vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 hat der BFH entschieden, dass der anspruchsberechtigte Elternteil für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet, während dieser Übergangszeit kein Kindergeld erhält.
Der Kindergeldberechtigte kann u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht ...
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