Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 2021, VIII R 14/19 sehr grundsätzlich zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.
Demnach ist ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemä&szli ...
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