Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 21. August 2013 in dem Klageverfahren 7 K 143/08 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteu ...
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