Der Solidaritätszuschlag darf weiterhin erhoben werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage der niedersächsischen FG als unzulässig verworfen.
Diese waren davon ausgegangen, dass der Soli für das Jahr 2007 verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Gericht in Niedersachsen nicht ausreichend mit dem Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt habe. ...
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