Der BFH hat mit seinem Urteil vom 21.7.2020 IX R 26/19 sehr deutlich gemacht, dass die Arbeitshilfee des BMF nicht dazu geeignet ist, eine Aufteilung eines Gesamtkaufpreises in AK für den Grund+Boden und das Gebäude vorzunehmen. Hierüber haben wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell berichtet.
Das BMF hat bisher noch nicht auf die sehr eindeutigen und klaren Aussagen des BFH reagiert.
Nun gibt es eine Veröffentlichung von Jacoby und Geiling, DStR 2021, 705, die sich einerseits mit der Entscheidung des BFH auseinandersetzt, jedoch darüber hinaus auch Wege aufzeigt, wie künftig verfahren werden sollte.
Soweit Sie aktuell konkrete Vertragsgestaltungen begleiten sollten, empfehlen wir dringend die Literatur dieser Veröffentlichung.