Der BFH hat zur vorstehenden Fragestellung mit seinem Urteil vom 20.11.2024 VI R 21/22 grundsätzlich Stellung bezogen.
Über diese Entscheidung haben wir Sie am Tage der Veröffentlichung durch den BFH informiert.
Zum praktischen „Umgang“ mit dieser Entscheidung hat nun Zrenner in DStR 2025, 145, 147 sehr praxisnah Stellung bezogen.
Soweit Sie aktuell entsprechende vertragliche Gestaltungen begleiten, empfehlen wir die Hinzuziehung dieser Veröffentlichung.