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Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums

Der III. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 27.10.2021 III R 7/19, NV im Ergebnis die Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2018 8 K 8131/17 bestätigt.

Demnach gilt die folgende Grundaussage: Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung im HR mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch genommen werden, das sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig ist.

Bemerkenswert ist jedoch, dass der III. Senat eine völlig andere Begründung für dieses Ergebnis gefunden hat als das FG Berlin-Brandenburg.

Über die Details der Entscheidung des III. Senats werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2022 berichten.


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