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Keine Gewinnerzielungsabsicht bei Verlusten aus der Vermietung eines Luxusportwagens
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 20.03.2013 - 3 K 3119/08 entschieden, dass die Vermietung eines Luxussportwagens zur Annahme einer Liebhaberei führt, wenn das Konzept der ausschließlich verlustbringenden Tätigkeit von Beginn an nicht erfolgversprechend war.
Der Mangelnde Erfolg lag darin begründet, dass Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr eines überdurchschnittlichen Verschleißes - aufgrund der wechselnden Nutzer - bestand.