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Keine Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fehlbeurteilungen des Vorberaters
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 18.7.2014 - 17 U 21/14 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.
Nach seiner Auffassung ist der Steuerberater ohne eigenes Mandat nicht dazu verpflichtet, die Möglichkeiten von Regressansprüchen gegen Vorberater zu prüfen.
Selbst die Erkenntnis von ersichtlichen Fehlbeurteilungen des Vorberaters verpflichtet den nachfolgenden Steuerberater - anders als den Rechtsanwalt - nicht dazu, die Verjährung möglicher Regressansprüche zu prüfen.
Gegen das Urteil des OLG ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ IX ZR 186/14 beim BGH anhängig ist.