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Keine Minderung der Bemessungsgrundlage / Rücklieferung
Der XI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 12.11.2008 XI R 46/07 einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit geliefert. Nach seiner Entscheidung führt die entgeltliche Rücknahme von verkauften, aber noch verwertbaren Umzugskartons, durch einen Umzugsunternehmer nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferung. Es liegt vielmehr eine selbständige sog. Rücklieferung vor.