Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 20.3.2018 8 K 1160/15 rkr. mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt und sie positiv für den Steuerpflichtigen entschieden.
Das Finanzamt hat die zugelassene Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH IX R 111/18.
Für den Praktiker besteht insoweit im Rahmen der praktischen Beratung noch keine Rechtssicherheit.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 werden wir über dieses Verfahren berichten.