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Keine Spekulationssteuer auf ein häusliches Arbeitszimmer bei der Veräußerung des selbstgenutzen Einfamilienhauses?

Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 20.3.2018 8 K 1160/15 rkr. mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt und sie positiv für den Steuerpflichtigen entschieden.

Das Finanzamt hat die zugelassene Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH IX R 111/18.

Für den Praktiker besteht insoweit im Rahmen der praktischen Beratung noch keine Rechtssicherheit.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 werden wir über dieses Verfahren berichten.


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