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Keine tageweise Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.2.2015, 6 K 2540/14 zur vorstehenden Rechtsfrage Stellung bezogen.
Demnach ist für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs für jeden Kalendermonat der volle Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises anzusetzen.
Eine taggenaue Berechnung kommt nach Auffassung des FG auch dann nicht in Betracht wenn feststeht, dass die Nutzung des Fahrzeugs nicht während des gesamten Monats bestanden hat.