In der Corona-Pandemie waren viele Kitas geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen.
Einige Landesregierungen und Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung odere sogar Erstattung von Kita-Beiträgen verständigt.
Fraglich ist nun aktuell, was eine Erstattung der Beiträge für die steuerfreien Arbeitgebeerzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG bedeutet.
Zu dieser Thematik haben sich die Finanzbehörden offenkundig bundesweit aktuell geäußert.
In der Fachpresse – LGP 2021, 209 – ist der Inhalt der Weisung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 27.8.2021 im Detail veröffentlicht.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser Veröffentlichung.