Der BFH hatte mit seinem Grundsatzurteil vom 28.9.2022 VIII R 20/20 zur vorstehenden Fragestellung klargestellt, welche Grundsätz zu beachten sind.
Das BMF hat nunmehr mit seinem Schreiben vom 04.09.2024 hierzu umfassend Stellung bezogen.
Für die praktische Umsetzung empfehle ich daher die Literatur des BMF-Schreibens, auf das Sie durch den nachfolgenden Link unmittelbar gelangen.