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Klarstellender Beschluss des VI. Senats des BFH vom 28. Oktober 2022, VI B 15/22: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Die Leitsätze des VI. Senats des BFH:

 

(1)    Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV)).

 

(2)    Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (Anschluss an BFH-Beschluss vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV), Rz 33 ff.).

 


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