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Klarstellung des BFH zum Werbungskostenabzug für Auslandsgruppenreisen

Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19.1.2012 VI R 3/11 klargestellt, dass durch den Beschluss des Großen Senats, BStBl 2010 II, 672 zum Aufteilungs- und Abzugsverbot keine Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Beurteilung von Auslandsgruppenreisen eingetreten ist. Der betreffend Auslandsgruppenreisen ergangene Beschluss des Großen Senats, BStBl 1979 II, 213 findet weiterhin Anwendung. Demnach  ist es weiterhin erforderlich, dass neben einer fachlichen Organisation vor allem das Programm der Reise auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen homogen ist. Von Bedeutung ist es auch weiterhin, ob die Teilnahme freiwillig ist oder ob der Steuerpflichtige einer Dienstpflicht nachkommt.

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