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Klarstellung des BFH zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Vorübergehende Reduzierung der Zahlungen ist unschädlich
Der BFH hat mehrfach entschieden, dass eine Rückkehr zum vertragsgerechten Verhalten nach einer Pause der willkürlichen Aussetzung der Versorgungsleistungen nicht in Betracht kommt, vgl. hierzu auch das BMF-Schreiben vom 11.3.2010, BStBl 2010 I, 227 RZ 63.
Nunmehr hat der BFH mit seinem Urteil vom 15.9.2010 X R 31/09 klargestellt, dass die o.a. Entscheidungen nur für den Fall der kompletten Aussetzung der Zahlung Anwendung finden.
Soweit die Zahlungen – wie im aktuellen Urteilsfall – ausschließlich für eine vorübergehende Zeit reduziert werden, ist dies unschädlich. Durch die vorübergehende Reduzierung sei nämlich die Hautpflicht des Versorgungsvertrags – die Sicherung des finanziellen Unterhalts des Vermögensübergebers – nicht gefährdet.