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Klarstellung durch den BFH: Die Hinzurechnung der auf Mieter umgelegten Grundsteuer im Rahmen der Gewerbesteuer

Der III. Senat des BFH hat mit Urteil vom 2.2.2022 III R 65/19 klargestellt, dass die Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG hinzuzurechnen ist.

 


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