Der III. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 15.10.2024 III B 24/24 klargestellt, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob ein in 2021 erfolgter Abzug eines IAB für eine im Jahr 2022 erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite PV-Anlage rückgängig zu machen ist.
Soweit derartige Steuerfestsetzungen noch nicht bestandskräftig seine sollten, müssen sie im Hinblick auf diesen Beschluss offengehalten werden.