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Klarstellung durch den III. Senat des BFH: ADV betreffend Rückgängigmachung eines IAB für eine PV-Anlage

Der III. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 15.10.2024  III B 24/24 klargestellt, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob ein in 2021 erfolgter Abzug eines IAB für eine im Jahr 2022 erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite PV-Anlage rückgängig zu machen ist.

Soweit derartige Steuerfestsetzungen noch nicht bestandskräftig seine sollten, müssen sie im Hinblick auf diesen Beschluss offengehalten werden.


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