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Können aus einer Übungsleitertätigkeit steuerlich anzuerkennende Verluste entstehen?
Das FG Thüringen hat sich mit Urteil vom 30.09.2015 - 3 K 480/14 mit der o.a. Frage auseinandergesetzt.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Verluste aus einer Tätigkeit als Übungsleiter auch dann berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen unterhalb des Pauschbetrags nach § 3 Nr. 26 EStG bleiben.
Das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG steht der Abzugsfähigkeit nach Auffassung des FG nicht entgegen.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung jedoch Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH III R 23/15 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollte dennoch ein entsprechender Verlust geltend gemacht werden.