Der Verfasser der Veröffentlichung (BBP 2021, 264) setzt sich intensiv mit der o.a. Fragestellung auseinander.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine derartige Hinzuschätzung ohne Rechtsgrundlage wäre.
Soweit Sie entsprechende Streitigkeiten im Rahmen von Außenprüfungen haben sollten, empfehlen wir die Literatur der vorstehend zitierten Veröffentlichung.