In einer aktuellen Veröffentlichung (DB 2021, 2047) befasst sich der Richter am BFH Prof. Dr. Loose mit der o.a. Fragestellung.
Er bespricht das Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19 zum Abzug von Steuerberatungskosten und das Urteil vom 02.12.2020 II R 17/18 zum Abzug von Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen.
Erwähnenswert ist insbesondere die Entscheidung zum Abzug der Steuerberaterkosten. Der BFH hat entschieden, dass die Steuerberaterkosten zumindest als Nachlassregelungskosten abziehbar seien.
Es ist nach Auffassung des BFH unschädlich, dass die Kosten dem Grunde und der Höhe nach durch einen eigenen Entschluss der Erben entstanden seien.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der o.a. Veröffentlichung.