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Können Instandhaltungsaufwendungen im Rahmen eines Versorgungsvertrags als dauernde Last abgezogen werden?
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob die in einem Versorgungsvertrag vereinbarte und zu erbringende Leistung des Vermögensübernehmers, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räumlichkeiten in stets bewohnbaren Zustand zu unterhalten, als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Das FG Nürnberg hat die Frage mit seinem Urteil vom 21.5.2015 - 4 K 351/13 positiv beantwortet.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt, die unter dem AZ BFH VI B 79/15 anhängig ist.
Aufgrund der Entscheidung des FG Nürnberg sollten entsprechende Anträge gestellt werden.