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Können private Veräußerungsgeschäfte auf Kinder verlagert werden, ohne, dass ein Anwendungsfall des § 42 AO gegeben ist?

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 23.4.2021 IX R 8/20 mit der o.a. Fragestellung befasst, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Gestaltungsmissbrauch gegeben ist.

 

Der BFH stellt in seinem Urteil klar, dass die unentgeltliche Übertragung einer Immobilie auf die Kinder, mit der anschließenden Veräußerung der Immobilie durch die Kinder nicht schädlich ist.

 

Im Streitfall hatten die Eltern das Veräußerungsgeschäft bereits vorbereitet.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2021 werden wir Ihnen die Chancen und die Grenzen der Entscheidung aufzeigen.


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