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Können Veräußerungskosten einer Immobilie vorab entstandene Werbungskosten einer anderen vermieteten Immobilie darstellen?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Veräußerungskosten einer Immobilie möglicherweise zu vorab entstandenen Werbungskosten einer neu zu erwerbenden Immobilie führen können.

 

In seiner Grundsatzentscheidung vom 11.2.2014 IX R 22/13 hat der IX. Senat des BFH zu dieser Frage Stellung bezogen.

 

Voraussetzung hierfür ist nach seiner Auffassung, dass anhand von objektiven Umständen deutlich wird, was mit dem Veräußerungserlös der Alt-Immobilien geschehen soll.

 

In seiner aktuell veröffentlichten Entscheidung vom 29.10.2019 IX R 22/18 hat der IX. Senat des BFH deutlich gemacht, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wenn der Veräußernde über den Veräußerungserlös frei disponieren kann.

 

Über die Details dieser Fragestellung informieren wir Sie gerne im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2020.

 

 


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