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Kosten eines Telearbeitsplatzes: Keine Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer?

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 19.1.2012 AZ 4 K 1270/09 zu einer interessanten Fragestellung eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. Demnach unterliegen die Kosten eines Telearbeitsplatzes in der eigenen Wohnung nicht den Abzugsbeschränkungen des § 9 (5) i.V.m. § 4 (5) Nr. 6b EStG. Das FG argumentiert damit, dass der Telearbeitsplatz nicht mit einem häuslichen Arbeitszimmer zu vergleichen ist. Denn der Arbeitgeber kann die „eingesparten“ Büroräume in der Zeit der Abwesenheit des Arbeitnehmers nutzen. Im konkreten Sachverhalt arbeitete der Arbeitnehmer drei Tage bei seinem Arbeitgeber und 2 Tage an seinem Telearbeitsplatz. Das FG interpretierte diesen Sachverhalt in der Weise, dass der Telearbeitsplatz an den zwei Tagen der konkreten Nutzung den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. In konkreten Einzelfällen sollten daher entsprechende Anträge gestellt werden. Es wird interessant sein, wie die Finanzbehörden auf diese Situation reagieren werden.

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