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Krankheitskosten als Minderung der Beitragsrückerstattung beim Sonderausgabenabzug?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie Krankheitskosten zu beurteilen sind, die der Mandant selber trägt, damit er eine Erstattung von Versicherungsbeiträgen durch die Krankenkasse erhält.

Ziel ist es in der Praxis, dass die selbst getragenen Krankheitskosten die Beitragsrückerstattung mindern.

Zu dieser Fragestellung hat sich nun das FG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25.1.2016 - 6 K 864/15 geäußert und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Kürzung der Beitragsrückerstattung zu erfolgen hat.

Die selbst getragenen Krankheitskosten beurteilt das FG vielmehr als isoliert zu beurteilende außergewöhnliche Belastungen.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ X R 3/16 beim BFH anhängig ist.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Steuerfestsetzungen in Form von Einsprüchen daher offen gehalten werden.


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