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Liebhaberei bei Vermietung einer Ferienwohnung
Der IX. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 19.8.2008 IX R 39/07 seine Rechtsprechung zur Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen weiter präzisiert. Danach kann - soweit keine ortsüblichen Vermietungszeiten festgestellt werden können - nicht von einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit ausgegangen werden. In solchen Fallgestaltungen ist aus diesem Grunde eine individuelle Prognose erforderlich.