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Mietzugeständnisse wegen Corona: Erfassung bei einem nach HGB bilanzierenden Mieter

In seiner Veröffentlichung (BBP 2021, 199) weist Graf, WP + StB darauf hin, dass das IDW zur o.a. Frage in Form einer gesonderten Veröffentlichung Stellung genommen hat

„Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und der Prüfung“, Teil 3, 5. Update, April 2021.

 

Demnach ist danach zu differenzieren, ob die Mietzugeständnisse im Voraus oder im Nachhinein gewährt worden sind.

 

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der o.a. Veröffentlichung bzw. den o.a. Ausführungen des IDW.


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