- Nach der Entscheidung vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 reicht die Übertragung von Stimmrechten nicht aus
- Nach der Entscheidung vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 muss ein Vetorecht gesellschaftsrechtlich vereinbart sein
- Nach der Entscheidung vom 11.11.2015 B 12 KR /13/14 muss ein Stimmrechtsbindungsvertrag gesellschaftsvertraglich vereinbart sein
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Minderheitsgesellschafter einer GmbH sind u.a. trotz Stimmrechtsbindungsverträgen sozialversicherungspflichtig
Die Frage, ob Gesellschafter einer GmbH sozialversicherungspflichtig sind oder als selbständig einzustufen sind, ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.
Das Bundessozialgericht hat bereits in 2012 klargestellt, dass in der GmbH darauf ankommt, wer das Weisungsrecht, und nicht, wer die faktische Weisungsmacht hat.
Mit drei aktuellen Urteilen hat das BSG diese Rechtsprechung noch einmal vertiefend präzisiert, wobei der Trend eindeutig zur Sozialversicherungspflicht neigt: