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Muss bei einer Gebäude-AfaA im Hinblick auf die zu erwartende Versicherungsleistung gestaltet werden
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 2.12.2014 IX R 1/14 zur Frage der Behandlung der Versicherungsleistung nach einer AfaA Stellung genommen.
In seiner Entscheidung stellt er klar, dass die Versicherungsleistung "bei der Person als Einnahme zu erfassen ist, bei der sich der Aufwand (zuvor) steuerlich ausgewirkt hat".
Es stellt sich nunmehr aufgrund dieser Aussage die Frage, ob der steuerliche Berater an dieser Stelle zu einem Gestaltungshinweis an seine Mandanten bewegt werden soll.
Auf die Entscheidung des BFH, deren Tragweite und die anstehenden Gestaltungshinweise werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2015 eingehen.