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Musterantwort auf die Schreiben der Finanzbehörden zur Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
Die Finanzbehörden reagieren auf Einsprüche im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (u.a. die Erhöhung des "halben" Steuersatzes nach § 34 EStG von 50 auf 56 v.H.) und der diesbezüglich erneuten Vorlage des BFH an das BVerfG, BFH-NV 2011, 1051 mit einem offenkundig abgestimmten Schreiben, das inhaltlich jedoch auf die eigentliche Rechtsfrage gar nicht eingeht.
Aus diesem Grunde finden Sie hier eine Musterantwort auf die Reaktionen der Finanzbehörden.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ihr Schreiben vom 11.11.2011 ist für mich nicht nachvollziehbar, da Ihr Schreiben auf die eigentliche Rechtsfrage gar nicht eingeht.
Wie das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 zeitlich und inhaltlich abgelaufen ist, ist hinlänglich bekannt und durch das Bundesverfassungsgericht ausreichend erläutert worden.
Die Reparatur der Fehler im Gesetzgebungsverfahren des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 durch das Bestätigungsgesetz vom 5.4.2011 ist ebenso bekannt.
In Ihrer o.a. Stellungnahme vermisse ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Frage, wie ein in 2011 ergangenes Bestätigungsgesetz für Zeiträume vor 2011 Wirksamkeit entfalten soll, ohne dass ein Verstoß gegen das durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich entschiedene Rückwirkungsverbot gegeben ist.
Ich bitte Sie daher, sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen und mir ggf. die Rechtsgrundlagen für Ihre abweichende Rechtsauffassung zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Mustermann