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Musterklage zur formellen Verfassungswidrigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes: Die Reaktionen der Finanzbehörden auf aktuelle Rechtsbehelfsverfahren und unser Angebot um Ihnen die Arbeit zu erleichtern
Das HBeglG 2004 – mit zahlreichen Änderungen, u.a. die Erhöhung des halben Steuersatzes von 50 auf 56 v.H. – ist formell in verfassungswidriger Form zustande gekommen. Diese Fragestellung ist rechtlich abgeklärt.
Fraglich ist jedoch nunmehr, ob jede einzelne Rechtsnorm auf ihre Wirksamkeit überprüft werden muss. Dieser Auffassung ist der VII. Senat des BFH, vgl. Vorlagebeschluss vom 15.2.2011 VII R 44/09, BFH/NV 2011, 1114.
Haben Sie solche Fallgestaltungen – bis einschließlich VZ 2010 – offengehalten, dann sollten Sie sich gegen evtl. Einspruchsentscheidungen der Finanzbehörden zur Wehr setzen.
Die zentralen Fragen sind
1. Ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 hinsichtlich jeder einzelnen Änderung wirksam zustande gekommen?
2. Ist durch das Bestätigungsgesetz vom 5.4.2011, BStBl 2011 I, 310 i.V.m. dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom 11.5.2011, BStBl 2011 I, 462 und 468 eine wirksame rückwirkende Heilung des formell verfassungswidrig entstandenen Haushaltsbegleitgesetzes gegeben?
Unser Angebot
Sollten Sie Einspruchsentscheidungen der Finanzbehörden erhalten, so stellen wir Ihnen als Hilfestellung gerne für 100 € zuzüglich Umsatzsteuer den Text einer Musterklage zur Verfügung.
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