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Musterrevision: Abzug von Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit

Das Niedersächsische FG hat mit seiner Entscheidung vom 23.2.2011 3 K 332/10, EFG 2011, 1342 eine grundsäzliche Frage angesprochen. Das FG folgt der umstrittenen Rechtsauffassung des BFH, nach der die Einkommensteuer für den VZ, in den der Tod des Erblassers fällt, zum für die ErbSt maßgeblichen Stichtag noch nicht entstanden ist, und somit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden kann. Das FG hat die Revision zugelassen, weil die zu entscheidende Frage in der Literatur kontrovers diskutiert wird und noch keine BFH-Entscheidung zu einem Fall mit vergleichbarem Sachverhalt vorliegt. Es ist daher zu empfehlen, sämtliche parallelen Fallgestaltungen nicht bestandskräftig werden zu lassen.

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