Das FG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 17.10.2019 7 K 11255/17 (das aufgrund der erst jetzt durch den BFH angenommene Revision in der Fachpresse bekannt geworden ist) entschieden, dass die beiden PersGes eigenständige Rechtsträger seien und somit getrennte Gewerbesteuer-Messbeträge festzusetzen seien.
Das FG war von der Richtigkeit seiner Entscheidung so überzeugt, dass es die Revision nicht zugelassen hat.
Der IV. Senat des BFH scheint sich zu dieser Frage klar postionieren zu wollen, und hat die Revision aufgrund der eingelegten NZB zugelassen, die unter dem AZ BFH IV R 7/21 nun anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2022 werden wir Sie über das Verfahren informieren.