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Eine m.E. absurde Musterrevision beim BFH: Berücksichtigung von Sonderzahlungen im Rahmen eines Leasingvertrags
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 9 K 9224/10 zur Frage der Behandlung von Leasingsonderzahlungen im Rahmen eines Leasingvertrags und der privaten PKW-Nutzung Stellung genommen.
Demnach ist bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten PKW-Nutzung bei einem bilanzierenden Unternehmer nicht die vollständige Leasingsonderzahlung, sondern nur der in der Bilanz erfasste Aufwand ohne Berücksichtigung des in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten Teils der Zahlung steuerlich zu berücksichtigen.
M.E. ist die Entscheidung des FG überzeugend und nicht überraschend.
Die Finanzbehörden haben jedoch gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Aktenzeichen BFH VI R 27/14 geführt wird.